⚠️📄 Stellungnahme zur öffentlichen Darstellung durch Dr. Lars Rieck

In einem Artikel auf anwalt.de vom 09.07.2025 wurde unser Unternehmen – Albfokus, Inhaber Tiziano Schillings – namentlich genannt und mit einem anderen Anbieter in Verbindung gebracht.
Der Artikel wurde veröffentlicht durch Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Dabei werden aus unserer Sicht Aussagen getroffen, die ein verzerrtes Bild vermitteln und nicht der tatsächlichen Situation entsprechen.

 

✅ Was wir klarstellen möchten:

• ❌ Es besteht keinerlei geschäftliche Zusammenarbeit zwischen unserem Fotostudio in Balingen und der im Artikel genannten Firma.
• ✅ Unser Unternehmen arbeitet rechtlich korrekt, bietet professionelle Produktfotografie an und schützt sein geistiges Eigentum auf dem dafür vorgesehenen Weg – zumeist durch außergerichtliche Lösungen.
• ⚖️ Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder ohne Lizenz ist verboten!
Entsprechende Hinweise oder Forderungen unsererseits erfolgen ausschließlich auf Grundlage des Urheberrechts.

 

❗️ Was wir kritisieren:

• Der Artikel verwendet aus unserer Sicht Formulierungen wie „Masche“ oder „Franchise“, die wir für unangemessen halten und die geeignet sind, bei Lesern ein falsches Bild von unserer Arbeit zu vermitteln.
• Es entsteht der Eindruck, als würden wir willkürlich oder rechtsmissbräuchlich handeln – eine Darstellung, die wir ausdrücklich zurückweisen.
• Der Beitrag macht auf uns den Eindruck, eher der Mandantengewinnung als der neutralen Information zu dienen. Grundsätzlich ist das legitim und rechtlich nicht zu beanstanden – jedoch empfinden wir es als problematisch, wenn dies auf Kosten einer ausgewogenen und sachlichen Darstellung geschieht.

 

📌 Was Sie als Betroffene*r wissen sollten:

Wenn Sie von uns kontaktiert wurden, weil Sie ohne Genehmigung unsere Bilder verwenden, haben Sie jederzeit die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung.

⚠️ Wir weisen jedoch klar darauf hin:

• Eine anwaltliche Vertretung bedeutet nicht, dass ein berechtigter Anspruch entfällt.
• In Gerichtsverfahren – sofern sie notwendig werden – entstehen deutlich höhere Kosten.
• Wir setzen unsere Rechte durch – fair, rechtssicher und mit Nachdruck.

📞 Für Rückfragen oder Klärungsbedarf stehen wir gerne direkt zur Verfügung –
ohne Umwege, ohne Drohkulisse – aber mit Respekt gegenüber unserer Arbeit.

 

❗️ Kritik am Verhalten von Dr. Lars Rieck

Wir stellen fest, dass Herr Dr. Rieck in mehreren Beiträgen auf anwalt.de konkrete Unternehmen namentlich erwähnt. Aus unserer Sicht wirkt die Darstellung dabei nicht immer ausgewogen.

📚Allgemein gilt: In urheberrechtlichen Auseinandersetzungen entstehen auf beiden Seiten häufig Kosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Ein beauftragter Rechtsanwalt erhält in der Regel sein Honorar – entweder durch seinen eigenen Mandanten oder im Falle eines gerichtlichen Vergleichs oder Unterliegens von der Gegenseite (§ 91 ZPO).

Vor diesem Hintergrund wirken bestimmte Veröffentlichungen aus unserer Sicht weniger wie neutrale Fachbeiträge, sondern eher wie strategisch platzierte Positionierungen zur Mandantengewinnung.

🔍 Diese Art der mandantenorientierten Veröffentlichungen, die regelmäßig mit einer direkten Einladung zur Kontaktaufnahme enden, erwecken aus unserer Sicht weniger den Eindruck neutraler Aufklärung, sondern vielmehr den einer strategischen Mandantengewinnung.

 

🤔 Unser Fazit:

Ob diese Form der Darstellung mit der öffentlichen Rolle eines Fachanwalts vereinbar ist, möchten wir den Leserinnen und Lesern zur eigenen Einschätzung überlassen.

 

 

 

❗️ Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG

In seinen Veröffentlichungen zum Thema Urheberrecht weist Dr. Rieck mehrfach – und regelmäßig fett hervorgehoben – darauf hin, dass Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen (z. B. nach § 106 UrhG) häufig eingestellt werden.

⚠️ Diese Hervorhebung erweckt bei vielen Lesern den fatalen Eindruck, dass solche Strafanzeigen unbedeutend oder völlig folgenlos seien.
➡️ Diese Darstellung halten wir für irreführend.

 

✅ Fakt ist:

Eine Einstellung eines Verfahrens bedeutet nicht, dass keine Rechtsverletzung begangen wurde.

Die Staatsanwaltschaft kann aus formalen Gründen wie:

  • „geringem öffentlichen Interesse“
  • „einmaligem Verstoß“
  • oder aus Kapazitätsgründen
    auf eine Verfolgung verzichten.

 

❗️ Konsequenzen bleiben bestehen:

  • Die Anzeige wird gespeichert (aktenkundig)
  • Die betroffene Person erhält einen Beschuldigteneintrag
  • Bei wiederholtem Verhalten oder im öffentlichen Dienst kann dies gravierende dienstrechtliche Konsequenzen haben (z. B. Disziplinarverfahren, Versetzung, Entlassung)

 

👉 Urheberrechtsverstöße sind und bleiben Straftaten.
👉 Sie sind keineswegs „harmlos“ – weder rechtlich noch persönlich.

 

 

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